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Niccolò Machiavelli schrieb um 1515: “Politik ist die Summe der Mittel, die nötig sind, um zur Macht zu kommen und sich an der Macht zu halten und um von der Macht den nützlichsten Gebrauch zu machen“. Für die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland ist im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 das garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung verankert. Das bedeutet, sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Der Gemeinde fällt eine wesentliche Rolle zu, denn sie ist der direkte Empfänger für die Wünsche ihrer Bürger. Wenn politischer Handlungsbedarf besteht, sind daher die Gemeindevertreter die wichtigsten Ansprechpartner für die Bürger. Die Gemeindevertreter tun dies ehrenamtlich, sie sind also keine Berufspolitiker. Sie werden von den Einwohnern der Gemeinde durch die Kommunalwahl gewählt, um die Interessen der Bürger in der Gemeindevertreterversammlung ihrer Gemeinde zu vertreten. Die Gemeindevertreter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden für die Gemeindevertreter-versammlung. Politische Entscheidungen zu treffen, bedeutet unter alternativen Handlungsmöglichkeiten auszuwählen. Oft müssen die Interessen verschiedener Gruppen erfragt und herausgearbeitet werden, um erkennen zu können, wem nützt diese Sache oder wem schadet diese Sache? Wenn man die verschiedenen Wertvorstellungen und Interessen von Bevölkerungsgruppen anerkennt wird deutlich, dass es keine für alle „richtige" Politik gibt.
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